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Aufsicht für Betreuungseinrichtungen
Kurzbeschreibung
Die Aufsichtsbehörde ist zuständig für die Qualitätssicherung in Einrichtungen der Altenpflege und Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen sowie für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Beschreibung
Die Aufsichtsbehörde führt regelmäßig Kontrollen durch mit dem Ziel, die Würde, die Rechte, die Interessen und die Bedürfnisse der Menschen, die in entsprechenden Einrichtungen leben oder diese nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern.
Die Aufsichtsbehörde berät und informiert außerdem alle berechtigten Personen über die gesetzlichen Vorgaben und Pflichten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz und ist Ansprechpartnerin für Hinweise und Beschwerden über Einrichtungen nach dem WTG.
Rechtsgrundlagen
Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)
Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG DVO)
Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO)
Amt/Fachbereich
FB 41
Weitere Informationen
Die wesentlichen Ergebnisse jeder Regelprüfung werden hier veröffentlicht:
Hinweise und Besonderheiten
Für alle Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Für Angebote zur Unterstützung im Alltag (gem. AnFöVO) nutzen Sie bitte das Antragsverfahren über die elektronische Datenbank PfaD.uia.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Abteilung 41/4 - Wohnungswesen
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- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 02323 16-3203
- E-Mail:
- heimaufsicht@herne.de