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Aufsicht für Betreuungseinrichtungen

Kurzbeschreibung

Aktuelles:

Die Heimaufsicht (beziehungsweise Aufsicht für Betreuungseinrichtungen) zieht am 16. und 17. September 2026 vom Wanner Einkaufszentrum (WEZ) ins Rathaus Wanne, Rathausstraße 6. Aufgrund des Umzugs kann die Erreichbarkeit vom Dienstag, den 15. September, bis Freitag, den 18. September, nicht gewährleistet werden. Ab Montag, den 21. September, ist sie wieder unter den bekannten Telefonnummern und zu den bekannten Zeiten im Rathaus Wanne zu erreichen. Wir bitten die Unannehmlichkeit zu entschuldigen. 

Persönliche Vorsprachen nur mit Termin.

Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter  02323 16 - 3203 oder - 3268 oder - 3302 oder - 3280  möglich.

Bitte beachten: Sie finden uns ab sofort in neuen Räumlichkeiten im WEZ-Gebäude (4. Etage), Hauptstr. 241, 44649 Herne.

 

Beschreibung

Die Aufsichtsbehörde ist zuständig für die Qualitätssicherung in Einrichtungen der Altenpflege und Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen sowie für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Hierzu führt die Behörde regelmäßig Kontrollen durch mit dem Ziel, die Würde, die Rechte, die Interessen und die Bedürfnisse der Menschen, die in entsprechenden Einrichtungen leben oder diese nutzen, vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern.

Außerdem informiert und berät die Aufsichtsbehörde alle berechtigten Personen über die gesetzlichen Vorgaben und Pflichten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz und ist Ansprechpartnerin für Hinweise und Beschwerden über Einrichtungen nach dem WTG.


Rechtsgrundlagen

Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)

Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG DVO)

Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO)


Amt/Fachbereich

FB 41


Weitere Informationen

Die wesentlichen Ergebnisse jeder Regelprüfung werden hier veröffentlicht:

(...zu den Ergebnisberichten)


Hinweise und Besonderheiten

Für alle Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Für Angebote zur Unterstützung im Alltag (gem. AnFöVO) nutzen Sie bitte das Antragsverfahren über die elektronische Datenbank PfaD.uia.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen