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Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungs- und Teilhabechancen. Das Bildungspaket bietet zahlreichen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt zu bekommen. Das gilt für
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler*innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schüler*innen (August 130 € / Februar 65 € - Stand 2024)
- Schülerbeförderungskosten für Schüler*innen
- Lernförderung für Schüler*innen
- Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungspaket ist der Bezug einer der folgenden Leistungen:
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Kinder und Jugendliche können bis zum Alter von 25 Jahren gefördert werden, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Pflegestelle betreut werden oder eine allgemeinbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Im Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Amt/Fachbereich
FB 41
Weiterführende Informationen
Team Bildung und Teilhabe
E-Mail bildungundteilhabe@herne.de
Servicenummer: 0 23 23 / 16 - 33 99
JobCenter Herne
Team Bildung und Teilhabe
E-Mail jobcenter-herne.bildung-und-teilhabe@jobcenter-ge.de
Telefon 0 23 23 / 63 70
Hinweise und Besonderheiten
Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Voraussetzungen
Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung), Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag erhalten, soziale und kulturelle Teilhabe nur bis einschließlich 17 Jahre gegebenenfalls bei fehlenden finanziellen Möglichkeiten, die unten genannten Bedarfe aus eigenen Einkommen zu erbringen
Bei Leistung für Schule und Kita:
Kinder und Jugendliche, die eine Kita, allgemein- / berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
Zuständige Stelle
JobCenter Herne
BUT-Team
Koniner Straße 4
44625 Herne
für Empfänger von SGB II-Leistungen
Stadt Herne
Fachbereich Soziales Abteilung 41/2 – Bildung und Teilhabe
Hauptstraße 241
44649 Herne
für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, von Wohngeld, Kinderzuschlag
Onlinedienstleistung
Downloads
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Bescheinigung / Antrag Schulbedarf
- Bescheinigung zum Antrag von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) für eine ein- oder mehrtägige Fahrt einer Schule
- Bescheinigung zum Antrag von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) für eine ein- oder mehrtägige Fahrt einer Kindertageseinrichtung
- Bescheinigung Lernförderung
- Bescheinigung Mittagsverpflegung (BuT)
- Bescheinigung Soziale und kulturelle Teilhabe
- Bescheinigung Schülerbeförderung (BuT)
- Flyer Bildung und Teilhabe
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
-
- Hauptstraße 241
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1650 - E-Mail:
soziales@herne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02323 16-3399
- E-Mail:
- bildungundteilhabe@herne.de