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Bildung und Teilhabe

Beschreibung

Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungs- und Teilhabechancen. Das Bildungspaket bietet zahlreichen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt zu bekommen. Das gilt für   

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler*innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schulbedarf für Schüler*innen (August 130 € / Februar 65 € - Stand 2024)
  • Schülerbeförderungskosten für Schüler*innen
  • Lernförderung für Schüler*innen
  • Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungspaket ist der Bezug einer der folgenden Leistungen:   

  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

 

Kinder und Jugendliche können bis zum Alter von 25 Jahren gefördert werden, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Pflegestelle betreut werden oder eine allgemeinbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Im Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.


Amt/Fachbereich

FB 41


Weiterführende Informationen

Team Bildung und Teilhabe
E-Mail bildungundteilhabe@herne.de
Servicenummer: 0 23 23 / 16 - 33 99

JobCenter Herne
Team Bildung und Teilhabe
E-Mail jobcenter-herne.bildung-und-teilhabe@jobcenter-ge.de
Telefon 0 23 23 / 63 70


Hinweise und Besonderheiten

Öffnungszeiten:

Montag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr


Voraussetzungen

Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung), Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag erhalten, soziale und kulturelle Teilhabe nur bis einschließlich 17 Jahre gegebenenfalls bei fehlenden finanziellen Möglichkeiten, die unten genannten Bedarfe aus eigenen Einkommen zu erbringen

Bei Leistung für Schule und Kita:

Kinder und Jugendliche, die eine Kita, allgemein- / berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten


Zuständige Stelle

JobCenter Herne
BUT-Team
Koniner Straße 4
44625 Herne
für Empfänger von SGB II-Leistungen

Stadt Herne
Fachbereich Soziales Abteilung 41/2 – Bildung und Teilhabe
Hauptstraße 241
44649 Herne
für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, von Wohngeld, Kinderzuschlag

Vorschläge