Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Kinder und Jugendliche brauchen gute Bildungs- und Teilhabechancen. Das Bildungspaket bietet zahlreichen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt zu bekommen. Das gilt für
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler*innen und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schüler*innen (August 130 € / Februar 65 € - Stand 2025)
- Schülerbeförderungskosten für Schüler*innen
- Lernförderung für Schüler*innen
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungspaket ist der Bezug einer der folgenden Leistungen:
- Grundsicherungsgeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Kinder und Jugendliche können bis zum Alter von 25 Jahren gefördert werden, wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Pflegestelle betreut werden oder eine allgemeinbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Im Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Amt/Fachbereich
FB 41
Weitere Informationen
Team Bildung und Teilhabe
E-Mail bildungundteilhabe@herne.de
Servicenummer: 0 23 23 / 16 - 33 99
JobCenter Herne
Team Bildung und Teilhabe
E-Mail jobcenter-herne.bildung-und-teilhabe@jobcenter-ge.de
Telefon 0 23 25 / 637 - 0
Hinweise und Besonderheiten
Servicezeiten:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Freitag geschlossen
Ab dem 01.10.2026 sind persönliche Vorsprachen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Nutzen Sie hierzu die Ihnen bekannte Rufnummer der für Sie zuständigen Sachbearbeitung oder die Servicenummer 02323 16-3399.
Diese neue Regelung im Fachbereich Soziales der Stadt Herne betrifft die Bereiche Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, Bildung und Teilhabe, Pflegewohngeld, Unterhalt und Bestattungskosten.
Als Zeitfenster für Terminvereinbarungen stehen weiterhin die o.g. Öffnungszeiten zur Verfügung.
Nicht terminierte Vorsprachen sind ab dem 01.10.2026 nicht mehr möglich.
Eine Terminvereinbarung inklusive Übersendung von Unterlagen ist auch per E-Mail möglich:
E-Mail: bildungundteilhabe@herne.de
Wir ziehen um!
Dieser Bereich des Fachbereiches Soziales zieht in der Woche vom 09.11.2026 bis 13.11.2026 um und wird in diesem Zeitraum nur sehr eingeschränkt für telefonische und nicht für persönliche Rücksprachen erreichbar sein.
Ab dem 16.11.2026 finden Sie uns im
Technischen Rathaus
Langekampstr. 36
44652 Herne
Zuständige Stelle
JobCenter Herne
BUT-Team
Koniner Straße 4
44625 Herne
für Empfänger von SGB II-Leistungen
Stadt Herne
Fachbereich Soziales Abteilung 41/2 – Bildung und Teilhabe
Hauptstraße 241
44649 Herne
für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, von Wohngeld, Kinderzuschlag
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 241
- PLZ: 44649 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1650 - E-Mail:
soziales@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3399
- E-Mail:
- bildungundteilhabe@herne.de