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Eingliederungshilfe SGB IX
Kurzbeschreibung
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Der Fachbereich Soziales ist - mit Ausnahme des Behindertenfahrdienstes - für Kinder und Jugendliche bis zur Beendigung der Schulausbildung zuständig, bei denen eine nicht nur vorübergehende körperliche und / oder geistige Behinderung vorliegt, bei Kindern im Vorschulalter auch bei Vorliegen oder Bedrohung einer seelischen Behinderung.
Für die Gewährung von Eingliederungshilfe von erwachsenen Menschen mit Behinderung ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe Ansprechpartner. Dies gilt auch für neue Anträge auf Leistungen der Frühförderung für Kinder im Vorschulalter, soweit nicht bereits durchgehend vor dem 1. Januar 2020 Frühförderung durch den Fachbereich Soziales bewilligt wird.
Die wichtigsten Leistungen der Eingliederungshilfe sind:
- Hilfe zur Teilhabe an Bildung (zum Beispiel Schulbegleitungen, Autismustherapien und Hilfsmittel)
- Hilfe zur sozialen Teilhabe (zum Beispiel Freizeitassistenz, Beförderungsdienst)
- Behindertenfahrdienst
Beschreibung
Terminvereinbarungen:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 15:30 Uhr,
Freitag von 8 bis 12 Uhr
unter der Ihnen bekannten Rufnummer der jeweiligen Sachbearbeitung.
Rechtsgrundlagen
SGB IX
Amt/Fachbereich
FB 41
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 41/1 - Verwaltungsangelegenheiten
-
- Hauptstraße 241
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1650 - E-Mail:
soziales@herne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02323 16-3312
- E-Mail:
- fb41-eingliederungshilfe@herne.de
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- Telefon:
- 02323 16-3194
- E-Mail:
- fb41-eingliederungshilfe@herne.de
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- Telefon:
- 02323 16-3194
- E-Mail:
- fb41-eingliederungshilfe@herne.de