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Eingliederungshilfe SGB IX

Kurzbeschreibung

Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Der Fachbereich Soziales ist - mit Ausnahme des Behindertenfahrdienstes - für Kinder und Jugendliche bis zur Beendigung der Schulausbildung zuständig, bei denen eine nicht nur vorübergehende körperliche und / oder geistige Behinderung vorliegt, bei Kindern im Vorschulalter auch bei Vorliegen oder Bedrohung einer seelischen Behinderung.

Für die Gewährung von Eingliederungshilfe von erwachsenen Menschen mit Behinderung ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe Ansprechpartner. Dies gilt auch für neue Anträge auf Leistungen der Frühförderung für Kinder im Vorschulalter, soweit nicht bereits durchgehend vor dem 1. Januar 2020 Frühförderung durch den Fachbereich Soziales bewilligt wird.

Die wichtigsten Leistungen der Eingliederungshilfe sind:

  • Hilfe zur Teilhabe an Bildung (zum Beispiel Schulbegleitungen, Autismustherapien und Hilfsmittel)
  • Hilfe zur sozialen Teilhabe (zum Beispiel Freizeitassistenz, Beförderungsdienst)
  • Behindertenfahrdienst

Beschreibung

Terminvereinbarungen:

Montag bis Donnerstag von 8 bis 15:30 Uhr,

Freitag von 8 bis 12 Uhr

unter der Ihnen bekannten Rufnummer der jeweiligen Sachbearbeitung.


Rechtsgrundlagen

SGB IX


Amt/Fachbereich

FB 41

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Zuständige Einrichtung

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