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Wohnungsaufsicht

Kurzbeschreibung

 

Persönliche Vorsprachen nur mit Termin.

Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02323 16 - 3888 oder - 3245 möglich.

Bitte beachten: Sie finden uns ab sofort in neuen Räumlichkeiten im WEZ-Gebäude (2. Etage), Hauptstr. 241, 44649 Herne.

 

Beschreibung

Die Wohnungsaufsicht hat die Aufgabe, auf die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Wohnraum muss sich zu jeder Zeit in einem Zustand befinden, der seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt. Er muss so benutzt werden, dass Bewohnerinnen und Bewohner nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen sind daher grundsätzlich verpflichtet, diese instandzuhalten und gewissen Mindestanforderungen anzupassen.

Wenn die Nutzung einer Wohnung erheblich beeinträchtigt ist, zum Beispiel durch Feuchtigkeit in den Wänden, Funktionsmängel der Sanitär- und Elektroinstallation, fehlende Beheizbarkeit oder gravierende Mängel an den Fenstern und die Eigentümerin oder der Eigentümer trotz Aufforderung durch die Mieterin oder den Mieter keine Abhilfe geleistet hat, kann dies bei der Wohnungsaufsicht angezeigt werden.


Rechtsgrundlagen

Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG)

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)


Amt/Fachbereich

FB 41

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

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