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Wohnungsaufsicht

Kurzbeschreibung

 

Persönliche Vorsprachen nur mit Termin.

Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02323 16 - 3888 oder - 3168 möglich.

Öffnungszeiten sind folgende:

Mo: 08:30 - 12:00 uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie Di und Do. 08:30 bis 12:00 Uhr

Mi und Fr. geschlossen

 

Beschreibung

Die Wohnungsaufsicht hat die Aufgabe, auf die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Wohnraum muss sich zu jeder Zeit in einem Zustand befinden, der seinen Gebrauch zu Wohnzwecken ohne erhebliche Beeinträchtigungen zulässt. Er muss so benutzt werden, dass Bewohnerinnen und Bewohner nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen sind daher grundsätzlich verpflichtet, diese instandzuhalten und gewissen Mindestanforderungen anzupassen.

Wenn die Nutzung einer Wohnung erheblich beeinträchtigt ist, zum Beispiel durch Feuchtigkeit in den Wänden, Funktionsmängel der Sanitär- und Elektroinstallation, fehlende Beheizbarkeit oder gravierende Mängel an den Fenstern und die Eigentümerin oder der Eigentümer trotz Aufforderung durch die Mieterin oder den Mieter keine Abhilfe geleistet hat, kann dies bei der Wohnungsaufsicht angezeigt werden.

Nutzen Sie in einem solchen Fall zur Kontaktaufnahme bitte das unter Downloads zur Verfügung gestellte Formular. 

 

Eine weitere Aufgabe der Wohnungsaufsicht besteht darin, Unterkünfte für die Unterbringung von Arbeitskräften zu kontrollieren – sogenannte Monteurswohnungen.

Eine Monteurswohnung ist eine bauliche Anlage, die an Arbeit­nehmerinnen oder Arbeitnehmer oder an selbstständige Werkvertragsnehmerinnen oder Werkvertragsnehmer zu Wohnzwecken in der Freizeit vermietet oder überlassen wird, bei der es sich aber nicht um Wohnraum handelt.

Verfügungsberechtigte haben die Einrichtung einer Monteurswohnung außerhalb eines Betriebsgeländes vor deren Inbetriebnahme anzuzeigen.

Folgende Kontaktmöglichkeiten können zur Anzeige der Inbetriebnahme beim Fachbereich Bauordnung genutzt werden:

Telefonisch von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: 02323 16 3039

Dort können auch Termine für eine Bauberatung gemacht werden.

Diese findet dienstags in der Zeit von 9:00 bis 16:00 Uhr statt.

Alternativ besteht die Möglichkeit Anfragen über die Emailadresse bauordnung@herne.de zu stellen.

Nach Anmeldung der Inbetriebnahme kontrolliert die Wohnungsaufsicht die Anforderungen nach der Arbeitsstättenschutzverordnung (ArbStättV).

 


Rechtsgrundlagen

Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG)

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)


Amt/Fachbereich

FB 41

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen