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Bewohnerparkausweis

Beschreibung

Die persönliche Bearbeitung kann derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Termine werden täglich gegen 13:30 Uhr mit vierzehntägigem Vorlauf frei gegeben. Außerdem können häufig auch noch Termine morgens um ca. 7 Uhr für den gleichen Tag angeboten werden, wenn Termine storniert wurden.

Telefonisch sind die Mitarbeiter*innen der KFZ-Zulassungsstelle unter den folgenden Nummern:
0 23 23 / 16 - 2580 oder 0 23 23 / 16 - 1639
zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Dienstag von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:15 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:45 Uhr

Aufgrund des hohen Anrufaufkommens und der maximal möglichen Terminfreigaben sind die Mitarbeiter*innen sowie die Hotline nur erschwert zu erreichen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass in der aktuellen Situation nicht alle Anrufe entgegen genommen werden und Rückrufe nicht erfolgen können.

Zur Online-Terminvergabe


Erforderliche Unterlagen

Benötigt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB 1) oder Fahrzeugschein
  • Ausweisdokument
  • sofern vorhanden: der vorherige Anwohnerparkausweis

Anmerkung:
Sollte der Anwohnerparkausweis nicht für das eigene private Fahrzeug beantragt werden, bitten wir um vorherige telefonische Rücksprache.

Ausstellungsmonat ist immer der Monat der Antragsstellung.


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/4 - Zulassungsstelle


Weitere Informationen

Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.

Bewohnerparkausweise (Parkzonen A, B, C, D) können an der Südstraße terminiert verlängert beziehungsweise neu beantragt werden. Dies ist auch im Bürgeramt / Einwohnermeldeamt Friedrich-Ebert-Platz 5 möglich, wo ein gesonderter Terminkalender unter "Online-Terminvergabe“ zur Verfügung steht. Bitte achten Sie darauf, alle notwendigen Unterlagen zum Termin mitzubringen.


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  • Anmeldung mit Servicekonto erforderlich

  • Kostenpflichtig

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