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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Kurzbeschreibung

Bildung und Teilhabe

Auch Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sollen die Möglichkeit haben, in der Gemeinschaft Sport zu treiben, ein Instrument zu spielen, in Clubs und Vereinen aktiv zu sein, Sport- und Kultur-Veranstaltungen zu besuchen. Über das Bildungs- und Teilhabepaket kann ein Pauschalbetrag dafür gezahlt werden.

Beschreibung

Wer kann Leistungen erhalten?

Anspruchsberechtigt Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die eine der folgenden Leistungen erhalten

  • Grundsicherungsgeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhat, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

 

Was wird gefördert?

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden pauschal 15 Euro monatlich berücksichtigt. Es können Kosten übernommen werden für:

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Sportvereine /-kurse, Spielgruppen)
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musik- oder Kunstkurse)
  • vergleichbare angeleitete Aktivitäten (z.B. auch Babyschwimmen)
  • organisierte Freizeiten (z.B. Ferienfreizeiten mit der Gemeinde oder einem Verein / Verband)

 

Wie können die Leistungen beantragt werden?

Die Leistungen können über das Formular "Bescheinigung -  soziale und kulturelle Teilhabe" beantragt werden. 

An wen werden die Leistungen ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Konto.


Zuständige Stelle

für Empfänger*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Stadt Herne
Fachbereich Soziales Abteilung 41/2
Team Bildung und Teilhabe 
Hauptstraße 241
44649 Herne
Servicenummer 02323 / 16-3399

 

für Empfäner*innen von Leistungen nach dem SGB II

JobCenter Herne
Team Bildung und Teilhabe
Koniner Straße 4
44625 Herne
Telefon 02325 / 637-0

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen