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Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII

Beschreibung

Was ist das?
Diese Hilfe unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit seelischen Problemen, ihren Alltag gut zu bewältigen und an dem gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Wer kann diese Hilfe bekommen?
Kinder ab dem Schuleintrittsalter bis zum 21. Lebensjahr, deren seelische Gesundheit beeinträchtigt ist.

Was sind die Ziele der Hilfen?
Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen sowie Selbstständigkeit und Entwicklung zu fördern.

Welche Hilfen gibt es?
Hier eine Auswahl:
"    Integrationshilfe für Schule und Ausbildung
"    Lernförderung bei Teilleistungsstörungen
"    Ambulante und stationäre Hilfen

Was kostet das?
Ambulante Maßnahmen sind kostenfrei. Bei stationären Maßnahmen ist eine Kostenbeteiligung möglich.

Welche Voraussetzungen gibt es?
Eine fachärztliche Stellungnahme (Kinder- und Jugendpsychiater*in oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in) mit entsprechender Diagnose nicht älter als ein Jahr.

Wie beantrage ich diese Hilfe?
Sie können uns einen formlosen Antrag per Mail oder postalisch zusenden.

Beratung vor Antragstellung ist jederzeit möglich und vertraulich!


Rechtsgrundlagen

§ 35 a SGB VIII


Amt/Fachbereich

Familien- und Schulberatungsstelle
Fachdienst Eingliederungshilfe
Wilhelmstr. 88
44649 Herne


An wen wenden

Sekretariat:
Telefon: 02323 16-3640
Telefax: 02323 16-12339231
familien-schulberatung@herne.de

Bei kurzzeitiger Nichterreichbarkeit des Sekretariats und außerhalb der Servicezeiten können Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine E-Mail schreiben. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.

 

Servicezeiten:
Mo - Do:             08:00 - 16:00 Uhr
Fr:                      08:00 - 13:00 Uhr


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Zuständige Einrichtungen