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Führungszeugnis

Beschreibung

Das Beantragen eines Führungszeugnisses erfolgt durch persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde. Ist die persönliche Vorsprache zur Antragsstellung nicht möglich, kann der Antrag schriftlich durch eine Dritte Person im Fachbereich Bürgerdienste unter Vorlage des Personalausweises oder Passes der Antragsstellenden Person abgegeben werden. Eine Bevollmächtigung zur Antragsstellung ist nicht möglich. Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr oder deren gesetzliche Vertretung können die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.

Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen sich unmittelbar an das Bundesamt für Justiz wenden. Eine Beantragung über die Stadt Herne ist für Personen mit Wohnsitz außerhalb von Herne nicht möglich.

Erweiterte Führungszeugnisse

Das erweiterte Führungszeugnis darf nur beantragt werden, wenn die Voraussetzungen nach §30a Absatz 1 BZRG vorliegen. Der Antragessteller hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Voraussetzungen vorliegen.


Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz


Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Pass


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt


Voraussetzungen

Die Antragstellende Person hat das 14. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Herne.


Verfahrensablauf

Bei Beantragung über die Stadt Herne muss die Gebühr bei Antragstellung sofort in bar oder per EC-Karte entrichtet werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Sie erhalten das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz. Eine Ausstellung vor Ort ist nicht möglich. Die Stadt Herne hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer und kann keine Auskünfte zum Sachstand erteilen. Personen, denen im Einzelfall Nachteile durch eine verzögerte Ausstellung eines bereits beantragten Führungszeugnisses entstehen, werden gebeten, über das folgende Kontaktformular direkt mit dem Bundesamt für Justiz in Kontakt zu treten: https://www.bundesjustizamt.de/DE/DasBfJ/Kontakt/Kontaktformular_node.html


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Zuständige Einrichtungen

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