Führungszeugnis

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Dienstleistungsinformationen

Führungszeugnis

Das Beantragen eines Führungszeugnisses erfolgt durch persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde. Ist die persönliche Vorsprache zur Antragsstellung nicht möglich, kann der Antrag schriftlich durch eine Dritte Person im Fachbereich Bürgerdienste unter Vorlage des Personalausweises oder Passes der Antragsstellenden Person abgegeben werden. Eine Bevollmächtigung zur Antragsstellung ist nicht möglich.

Erweiterte Führungszeugnisse

Das erweiterte Führungszeugnis darf nur beantragt werden, wenn die Voraussetzungen nach §30a Absatz 1 BZRG vorliegen. Der Antragessteller hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Voraussetzungen vorliegen.


Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz


Unterlagen

Personalausweis oder Pass


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt


Voraussetzungen

Die Antragstellende Person hat das 14. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Herne.


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