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Dienstleistungsinformationen
Führungszeugnis
Das Beantragen eines Führungszeugnisses erfolgt durch persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde. Ist die persönliche Vorsprache zur Antragsstellung nicht möglich, kann der Antrag schriftlich durch eine Dritte Person im Fachbereich Bürgerdienste unter Vorlage des Personalausweises oder Passes der Antragsstellenden Person abgegeben werden. Eine Bevollmächtigung zur Antragsstellung ist nicht möglich.
Erweiterte Führungszeugnisse
Das erweiterte Führungszeugnis darf nur beantragt werden, wenn die Voraussetzungen nach §30a Absatz 1 BZRG vorliegen. Der Antragessteller hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlagen
Bundeszentralregistergesetz
Unterlagen
Personalausweis oder Pass
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt
Voraussetzungen
Die Antragstellende Person hat das 14. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Herne.
Verwandte Dienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne
-
- Friedrich-Ebert-Platz 5
- 44623 Herne
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
-
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne
-
- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
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