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Gewerbezentralregisterauskunft
Beschreibung
Das Beantragen eines Gewerbezentralregisterauszugs erfolgt durch persönliche Vorsprache bei der Meldebehörde. Ist die persönliche Vorsprache zur Antragsstellung nicht möglich, kann der Antrag durch eine dritte Person im Fachbereich Bürgerdienste unter Vorlage des Personalausweises oder Passes der Antragstellenden Person abgegeben werden. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
Bundeszentralregistergesetz, Gewerbeordnung
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Pass
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt
Voraussetzungen
Die Antragstellende Person hat das 14. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Herne.
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Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne
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- Friedrich-Ebert-Platz 5
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
-
- Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne
-
- Rathausstraße 6
- 44649 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1633 - Fax:
02323 16-12339268 - E-Mail:
einwohneramt@herne.de
- Telefon:
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