Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Schule oder Kindertageseinrichtung
Kurzbeschreibung
Bildung und Teilhabe
Über das Bildungs- und Teilhabepaket können die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtätige Fahrten mit der Schule oder Kindertageseinrichtung übernommen werden.
Beschreibung
Was wird gefördert?
Übernommen werden alle tatsächlich anfallenden Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Schule, der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege.
Nicht übernommen werden Taschengeld für die Fahrt, Kosten für die Passbeschaffung, Kosten für Veranstaltungen, die den Schulunterricht ersetzen (z. B. Eislaufen im Rahmen des Sportunterrichts).
Wer kann Leistungen erhalten?
Anspruchsberechtigt sind
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Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
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Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen
und eine der folgenden Leistungen beziehen:
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Grundsicherungsgeld nach dem SGB II
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Hilfe zum Lebensunterhat, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
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Kinderzuschlag
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Wohngeld
Wie können die Leistungen beantragt werden?
Die Leistungen können mit der Bescheinigung "Klassenfahrt" oder "Ausflug" beantragt werden.
Für Schulen und Kindertageseinrichtungen, die am Listenverfahren teilnehmen, erfolgt die Antragstellung durch die Schule / Kindertageseinrichtung.
An wen werden die Leistungen ausgezahlt?
Die Kosten werden direkt an die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ausgezahlt.
Nur bei Ausflügen kann die Auszahlung auch auf Ihr Konto erfolgen, sofern die Schule oder Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege dies bestätigt.
Zuständige Stelle
für Empfänger*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wir ziehen um!
Dieser Bereich des Fachbereiches Soziales zieht in der Woche vom 09.11.2026 bis 13.11.2026 um und wird in diesem Zeitraum nur sehr eingeschränkt für telefonische und nicht für persönliche Rücksprachen erreichbar sein.
Ab dem 16.11.2026 finden Sie uns im
Technischen Rathaus
Langekampstr. 36
44652 Herne
für Empfäner*innen von Leistungen nach dem SGB II
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 241
- PLZ: 44649 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1650 - E-Mail:
soziales@herne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3399
- E-Mail:
- bildungundteilhabe@herne.de