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Medizinische Rehabilitation / Teilhabe am Arbeitsleben
Beschreibung
Das Ziel jeder Rehabilitation lautet: Versicherte mit akuter oder chronischer Erkrankung sollen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können. Eine Rehabilitation der Rentenversicherung kann sich im Einzelfall von einer medizinischen Heilbehandlung über die Umschulung bis hin zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erstrecken.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch
Erforderliche Unterlagen
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
gültiger Personalausweis / Reisepass
Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- beziehungsweise Beitragsnachweise
Ihre Bankverbindung (Name des Geldinstituts, IBAN und BIC-Nummer
Gegebenenfalls letzte Lohnbescheinigung oder Nachweis über Lohnersatzleistungen
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
gültiger Personalausweis / Reisepass
Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- bzw. Beitragsnachweise
Ihre Bankverbindung (Name des Geldinstituts, IBAN und BIC-Nummer
Angaben über Schul- und Berufsausbildung und zu den bisher ausgeübten Tätigkeiten (mit Zeitangaben)
gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
gegebenenfalls Kunden-Nummer des Arbeitsamtes
In Einzelfällen können noch weitere Angaben beziehungsweise Unterlagen erforderlich sein. Haben Sie bitte Verständnis, wenn die vorstehende Aufstellung nicht vollständig ist.
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/3.3 - Versicherungsamt
Voraussetzungen
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen mehreren Arten von Reha-Leistungen:
Die zwei bedeutsamsten Leistungen sollen hier etwas erläutert werden.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
Sie können Leistungen der medizinischen Rehabilitation erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Ihre Erwerbsfähigkeit soll durch die Reha wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden.
Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Wartezeit von 15 Jahren
- 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren
- Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter oder in absehbarer Zeit gefährdeter Erwerbsfähigkeit
- Anspruch auf große Witwen- beziehungsweise Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung und andere)
Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden.
Sie müssen bei Antragstellung eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren oder
- Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Eine Leistung wird auch erbracht, wenn ohne sie Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder im Anschluss einer Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn sie zur Erreichung der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich ist oder ein Anspruch auf große Witwen- oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit besteht.
Sowohl bei der medizinischen Reha als auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es die unterschiedlichsten Leistungsformen (Anschlussrehabilitation, Kinderrehabilitation, Kraftfahrzeughilfe, Mobilitätshilfen und andere), sodass nur im Rahmen eines persönlichen Gespräches die für Sie notwendige beziehungsweise mögliche Leistung überlegt und beantragt werden kann.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/3.3 - Versicherungsamt
-
- Freiligrathstraße 12
- 44623 Herne
-
- Telefon:
02323 16-1635 - Fax:
02323 16-12339288 - E-Mail:
versicherungsamt@herne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02323 16-3335
-
- Telefon:
- 02323 16-2857
-
- Telefon:
- 02323 16-2994
-
- Telefon:
- 02323 16-2688