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Beurkundung von Sterbefällen


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/3.1 - Standesamt


Weitere Informationen

Falls eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland verstorben ist, besteht die Möglichkeit, den Sterbefall nachbeurkunden zu lassen. Dazu müsste die Sterbeurkunde mit Todesursache sowie die oben angegebenen Unterlagen vorgelegt werden.


Hinweise und Besonderheiten

Zeiten:

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie Dienstag von 13:30 bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 13:30 bis 15:30 Uhr


Voraussetzungen

Zur Beurkundung von Sterbefällen sind folgende Originalunterlagen vorzulegen:

  • Todesbescheinigung des Arztes,
  • Sterbefallanzeige des Krankenhauses, Polizei oder sonstiger Einrichtungen,
  • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
  • bei Verheirateten die Eheurkunde beziehungsweise eine Abschrift aus dem Eheregister,
  • bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder eine aktuelle Abschrift aus dem Eheregister,
  • bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehegatten oder eine aktuelle Abschrift aus dem Eheregister.

An wen wenden

Michaela Kottbusch
Telefon: 0 23 23 / 16 - 25 78
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 27
standesamt@herne.de
Zimmer 225

Frau Corinna von Oppenkowski
Telefon: 0 23 23 / 16 - 23 29
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 27
standesamt@herne.de
Zimmer 228


Kosten

Ohne Vorlage der geforderten Unterlagen ist eine Beurkundung des Sterbefalls nicht möglich. Sollte es in einem Fall notwendig sein, die Urkunde erst besorgen zu müssen, kann eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung erteilt werden. Die geforderten Unterlagen müssen sobald wie möglich nachgereicht werden. Falls zur Beurkundung ausländische Urkunden benötigt werden, sind diese mit Übersetzung oder als Internationale Urkunden vorzulegen. Die Urkunden für die Krankenkasse (1 Exemplar) und die gesetzliche Rentenversicherung (2 Exemplare) werden gebührenfrei ausgestellt. Sollten mehr Urkunden benötigt werden, kostet die erste Urkunde 14 Euro und jede weitere 7Euro.

Zuständige Einrichtung

Vorschläge