Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Kurzbeschreibung
Bildung und Teilhabe
Über das Bildungs- und Teilhabepaket werden die Kosten für die Teilnahme an der geimeinschaftlichen Mittagslverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege übernommen.
Beschreibung
Was wird gefördert?
Übernommen werden die tatsächlichen Kosten für die Teilnahme an der gemeinschafltichen Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege.
Nicht übernommen wird das Frühstück und Snacks, sowie Verpflegung, die individuell am Kiosk gekauft wird.
Wer kann Leistungen erhalten?
Anspruchsberechtigt sind Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten sowie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Grundsicherungsgeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhat, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
Wie können die Leistungen beantragt werden?
Die Leistungen können mit der Bescheinigung "Mittagsverpflegung" beantragt werden.
Für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, die am Listenverfahren teilnehmen, erfolgt die Antragstellung durch den Träger der Mittagsverpflegung, die Schule, Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege.
An wen werden die Leistungen ausgezahlt?
Die Kosten werden direkt an den Träger der Mittagsverpflegung überwiesen.
Sofern Sie bereits in Vorleistung getreten sind, legen Sie den Bescheid über die Bewilligung der Mittagsverpflegung dem Träger, der Schule, Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege vor, damit von dieser Stelle die Kosten an Sie erstattet werden können.
Zuständige Stelle
für Empfänger*innen von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Dieser Bereich des Fachbereiches Soziales zieht in der Woche vom 09.11.2026 bis 13.11.2026 um und wird in diesem Zeitraum nur sehr eingeschränkt für telefonische und nicht für persönliche Rücksprachen erreichbar sein.Ab dem 16.11.2026 finden Sie uns imTechnischen RathausLangekampstr. 3644652 Herne
für Empfäner*innen von Leistungen nach dem SGB II
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Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 41/2 - Sozialhilfe innerhalb und außerhalb von Einrichtungen
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 241
- PLZ: 44649 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-1650 - E-Mail:
soziales@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3399
- E-Mail:
- bildungundteilhabe@herne.de