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Ehefähigkeitszeugnisse - Heiraten im Ausland
Beschreibung
Sie möchten nicht in Deutschland heiraten, sondern in einem anderen Staat Ihrer Wahl?
Die im Ausland geschlossene Ehe wird grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von der zuständigen Stelle durchgeführt wurde.
Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Unterlagen Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaften der betreffenden Länder in der Bundesrepublik geben.
Lassen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren. In vielen Fällen reicht eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Standesamt.
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab.
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/3.1 - Standesamt
Weiterführende Informationen
Eine Vorsprache zum Thema Ehefähigkeitszeugnisse oder Heiraten im Ausland ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich
Kosten
Ein Ehefähigkeitszeugnis kostet
50 Euro, wenn deutsches Recht zu beachten ist,
75 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/3.1 - Standesamt
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- Friedrich-Ebert-Platz 2
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1634 - Fax:
02323 16-12339227 - E-Mail:
standesamt@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-2395
- E-Mail:
- ivonne.petrikowski@herne.de
-
- Telefon:
- 02323 16-2254
- E-Mail:
- angelika.greling@herne.de
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- Telefon:
- 02323 16-2365
- E-Mail:
- christin.detert@herne.de
-
- Telefon:
- 02323 16-2233
- E-Mail:
- babette.uhrmann@herne.de