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Ehefähigkeitszeugnisse - Heiraten im Ausland

Beschreibung

Sie möchten nicht in Deutschland heiraten, sondern in einem anderen Staat Ihrer Wahl?

Die im Ausland geschlossene Ehe wird grundsätzlich anerkannt, wenn die Trauung in der für das jeweilige Land üblichen und vorgeschriebenen Form von der zuständigen Stelle durchgeführt wurde.

Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Unterlagen Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch die Botschaften der betreffenden Länder in der Bundesrepublik geben.

Lassen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren. In vielen Fällen reicht eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Standesamt.

Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab. 


Amt/Fachbereich

Abteilung 24/3.1 - Standesamt


Weitere Informationen

Eine Vorsprache zum Thema Ehefähigkeitszeugnisse oder Heiraten im Ausland ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich


Kosten

Ein Ehefähigkeitszeugnis kostet

50 Euro, wenn deutsches Recht zu beachten ist,

75 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

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