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Erteilung eines Personenbeförderungsscheines
Kurzbeschreibung
Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Erforderliche Unterlagen
- Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 2 Jahren
- Mindestalter: 21 Jahre
- Kartenführerschein (EU-Führerschein)
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass
- Kartenführerschein (EU-Führerschein)
- Bei Vorliegen des alten Führerscheines ist der Umtausch in den Kartenführerschein erforderlich. Hierfür ist gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich.
- ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
- augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- Leistungsuntersuchung (Reaktionstest)
- Führungszeugnis (beim Einwohnermeldeamt zu beantragen), Führungszeugnis ist nur 3 Monate gültig!
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/4 - Fahrerlaubnisstelle
Hinweise und Besonderheiten
Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.
Ab sofort können Sie auch online einen Termin vereinbaren.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/4 - Fahrerlaubnisbehörde
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- Südstraße 8
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-2580 - Fax:
02323 16-2284 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@herne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-2077
-
- Telefon:
- 02323 16-2067
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- Telefon:
- 02323 16-2069
-
- Telefon:
- 02323 16-2358