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Ausstellung einer Fahrerkarte

Beschreibung

Die Fahrerkarte ist eine Chipkarte zur Einführung in den EU-Fahrtenschreiber. Auf der Fahrerkarte sind die Personendaten des Fahrers abgedruckt, die zu seiner Identifizierung notwendig sind. Daneben werden dort die Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage auf dem Chip aufgezeichnet. Seit 2005 müssen in Neufahrzeuge (LKW/Bus) digitale Kontrollgeräte eingebaut werden. Das digitale Kontrollgerät löst somit die bisher eingebauten Fahrtenschreiber ab. Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen die Fahrer eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert.

Fahrerkarten müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden.

Werkstatt- und Unternehmerkarten werden nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt.


Erforderliche Unterlagen

Kartenführerschein (EU-Führerschein)

Zusätzliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Kartenführerschein
  • 1 Lichtbild (biometrisch)
  • Bei Verlängerung: die alte Fahrerkarte

Amt/Fachbereich

Abteilung 24/4 - Fahrerlaubnisstelle


Hinweise und Besonderheiten

Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.

Ab sofort können Sie auch online einen Termin vereinbaren.

Onlinedienstleistung

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Zuständige Kontaktpersonen

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