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Ausstellung einer Fahrerkarte
Beschreibung
Die Fahrerkarte ist eine Chipkarte zur Einführung in den EU-Fahrtenschreiber. Auf der Fahrerkarte sind die Personendaten des Fahrers abgedruckt, die zu seiner Identifizierung notwendig sind. Daneben werden dort die Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage auf dem Chip aufgezeichnet. Seit 2005 müssen in Neufahrzeuge (LKW/Bus) digitale Kontrollgeräte eingebaut werden. Das digitale Kontrollgerät löst somit die bisher eingebauten Fahrtenschreiber ab. Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen die Fahrer eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert.
Fahrerkarten müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Werkstatt- und Unternehmerkarten werden nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt.
Erforderliche Unterlagen
Kartenführerschein (EU-Führerschein)
Zusätzliche Unterlagen:
- Personalausweis / Reisepass
- Kartenführerschein
- 1 Lichtbild (biometrisch)
- Bei Verlängerung: die alte Fahrerkarte
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/4 - Fahrerlaubnisstelle
Hinweise und Besonderheiten
Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.
Ab sofort können Sie auch online einen Termin vereinbaren.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 24/4 - Fahrerlaubnisbehörde
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- Südstraße 8
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-2580 - Fax:
02323 16-2284 - E-Mail:
strassenverkehrsamt@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-2077
-
- Telefon:
- 02323 16-2067
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- Telefon:
- 02323 16-2069
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- Telefon:
- 02323 16-2358