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Umschreibung von Bundeswehrführerscheinen

Beschreibung

Sie besitzen oder besaßen einen Führerschein der Bundeswehr oder der Polizei? Diesen können Sie in einen „normalen“ Führerschein umtauschen lassen. Der Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei kann ohne weitere Prüfung in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umgeschrieben werden.


Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen bei vorhandener ziviler Fahrerlaubnis:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Kartenführerschein
  • 1 Lichtbild gemäß den Bestimmungen der Passverordnung 19. Oktober 2007 (biometrisch)
  • Truppenausweis
  • Bundeswehrführerschein

 

Erforderliche Unterlagen bei nicht vorhandener ziviler Fahrerlaubnis:

  • Personalausweis / Reisepass
  • 1 Lichtbild gemäß den Bestimmungen der Passverordnung 19. Oktober 2007 (biometrisch)
  • Truppenausweis
  • Bundeswehrführerschein

Amt/Fachbereich

Abteilung 24/4 - Fahrerlaubnisstelle


Hinweise und Besonderheiten

Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.

Ab sofort können Sie auch online einen Termin vereinbaren.

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