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Umschreibung von Bundeswehrführerscheinen
Beschreibung
Sie besitzen oder besaßen einen Führerschein der Bundeswehr oder der Polizei? Diesen können Sie in einen „normalen“ Führerschein umtauschen lassen. Der Dienstführerschein der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei kann ohne weitere Prüfung in eine „zivile“, also allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umgeschrieben werden.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen bei vorhandener ziviler Fahrerlaubnis:
- Personalausweis / Reisepass
- Kartenführerschein
- 1 Lichtbild gemäß den Bestimmungen der Passverordnung 19. Oktober 2007 (biometrisch)
- Truppenausweis
- Bundeswehrführerschein
Erforderliche Unterlagen bei nicht vorhandener ziviler Fahrerlaubnis:
- Personalausweis / Reisepass
- 1 Lichtbild gemäß den Bestimmungen der Passverordnung 19. Oktober 2007 (biometrisch)
- Truppenausweis
- Bundeswehrführerschein
Amt/Fachbereich
Abteilung 24/4 - Fahrerlaubnisstelle
Hinweise und Besonderheiten
Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.
Ab sofort können Sie auch online einen Termin vereinbaren.