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Umtausch in den EU-Kartenführerschein

Beschreibung

Umtauschfristen für vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine

Papierführerscheine:

Die vorgesehenen Umtauschfristen für die grauen und die roten Papierführerscheine (sie wurden bis 1998 ausgestellt) hängen vom Geburtsjahr der Führerscheininhaber ab:

 

  • Vor 1953 : bis 19. Januar 2033
  • Von 1953 bis 1958 : bis 19. Januar 2022
  • Von 1959 bis 1964 : bis 19. Januar 2023
  • Von 1965 bis 1970 : bis 19. Januar 2024
  • Ab 1971 oder später : bis 19. Januar 2025

 

Hier muss ggf. auch eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde vorab angefordert werden (wenn der Führerschein nicht in Herne / Wanne-Eickel gemacht wurde).

Kartenführerscheine:

Der Umtausch von Führerscheinen, die ab 1999 im Scheckkartenformat ausgestellt wurden, wird nach Ausstellungsjahren geregelt:

1999 bis 2001 : bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004 : bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007 : bis 19. Januar 2028
2008 : bis 19. Januar 2029
2009 : bis 19. Januar 2030
2010 : bis 19. Januar 2031
2011 : bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

Die ab 19. Januar 2013 erteilten Führerscheine haben bereits ein Ablaufdatum (Ausstellungsdatum plus 15 Jahre) und entsprechen dem aktuell geforderten Muster.


Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • gültigen Lichtbildausweis
  • derzeitiger Papierführerschein
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, falls der Führerschein nicht in Herne / Wanne-Eickel ausgestellt wurde.

Amt/Fachbereich

Abteilung 24/4 - Fahrerlaubnisstelle


Hinweise und Besonderheiten

Terminkunden für Zulassungs- und Fahrerlaubnisangelegenheiten melden sich bitte grundsätzlich an der Information in der Zulassungshalle an.

Ab sofort können Sie auch online einen Termin vereinbaren.

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