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Abmeldung von Kraftfahrzeugen / Anhängern


Erforderliche Unterlagen

  • Kennzeichenschild(er)
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB1)
  • gültiges Ausweisdokument

Amt/Fachbereich

Abteilung 24/4 - Zulassungsstelle


Weitere Informationen

Persönliche Vorsprache des eingetragenen Halters oder eine schriftliche Vollmacht sind nicht notwendig, es genügen der Fahrzeugschein und die/das Kennzeichenschild/er. Die vorsprechende Person hat auf Verlangen das Ausweisdokument vorzuzeigen.


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Zuständige Einrichtung

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