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Gebäudeaktenverwaltung

Beschreibung

Hinweis: Am 01. Januar 2024 ist eine neue Gebührensatzung in Kraft getreten.

Die Stadt Herne archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken „Bauakten“ (Baugenehmigungsakten über durchgeführte Bauvorhaben), in dem sich die Unterlagen zu vielen Gebäuden auf dem Herner Stadtgebiet befinden.

In diesen Gebäudeakten befinden sich in der Regel die genehmigten Bauunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte, etc.) des Gebäudes, von denen gegebenenfalls Ablichtungen, auch in digitaler Form angefertigt werden können.

Die Stadt Herne bietet als freiwillige Serviceleistung die gebührenpflichtige Einsichtnahme in die vorhandenen Gebäudeakten für berechtigte Personen an.

Eine persönliche Akteneinsicht in die Gebäudeakte ist auf Antrag nur mit Termin möglich. 

Sollte genau bekannt sein, welche Unterlagen konkret benötigt werden, kann eine entsprechende gebührenpflichtige Anfrage direkt per E-Mail gestellt werden. Sofern die gewünschten Unterlagen vorhanden sind, können diese als Kopie oder Scan zur Verfügung gestellt werden.

In beiden Fällen nutzen Sie bitte den Antrag auf Akteneinsicht.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail an bauakten@herne.de

Zur persönlichen Akteneinsicht wird anschließend mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten für die persönliche Akteneinsicht im Bauaktenarchiv:

Dienstag          08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch          13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag      08:30 bis 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

  Montag bis Donnerstag     08:00 bis 12:00 Uhr
                                            13:00 bis 16:00 Uhr
                     Freitag            08:00 bis 12:00 Uhr

Öffnungszeiten können gegebenenfalls abweichen.

 


Erforderliche Unterlagen

Zur Einsichtnahme wird ein amtliches Dokument (Personalausweis, Reisepass etc.) zur Identifizierung benötigt.

Als Nichteigentümer ist des Weiteren die Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers oder ein sonstiger Nachweis (Maklerauftrag, Kaufvertrag etc.), welcher zur Akteneinsicht berechtigt, notwendig.


Amt/Fachbereich

FB 54 Bauordnung


Kosten

Einsichtnahme und Vervielfältigungen aus Gebäudeakten sind gebührenpflichtig nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herne vom 13. Dezember 2023

  • Bereitstellung/Einsichtnahme in Gebäudeakte (inklusive aller zum Objekt gehörenden Bände)

→ 45 Euro

  • je weitere Objektakte bei Einsichtnahme (inklusive aller zum Objekt gehörenden Bände) im Rahmen desselben Einsichtnahmetermins

→ 30 Euro

Vervielfältigungen:

  • je Seite DIN A4

→ 1 Euro

  • je Seite DIN A3 

→ 1,20 Euro

  • Vervielfältigungen von großformatigen Unterlagen aus Gebäudeakten je nach Zeitaufwand

→ 25 Euro - 250 Euro

  • Vervielfältigungen von großformatigen Unterlagen aus Gebäudeakten in digitaler Form

→ 10 Euro

 

Ablehnung und Zurücknahme des Antrages:

je nach Bearbeitungsfortgang → 10-75%

der vorgenannten Gebühr(en)

Hinweis:

-Die Einsichtnahme muss abgelehnt werden, wenn zum Termin die erforderlichen Nachweise der Berechtigung zur Akteneinsicht (Ausweis, Vollmacht, Erbschein etc.) nicht vorgelegt werden können.

-Die Nichtwahrnehmung des vereinbarten Termins sowie die nicht rechtzeitig (2 Arbeitstage vor dem Termin) erfolgte Absage sind als Antragsrücknahme zu werten.

Schriftliche Auskünfte und unter anderem andere zum unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommene Leistungen

→ 2,50 Euro - 280 Euro

hier: Heraussuchen der Gebäudeakte(n) sowie Durchsicht nach bestimmten Einzeldokumenten bis zu 15 Minuten

→ 36,50 Euro

Zuschlag je weitere angefangene 15 Minuten

→ 12 Euro

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