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Baulast eintragen oder löschen

Beschreibung

Grundstückseigentümer können durch eine Erklärung gegenüber der Behörde Baulasten auf ihre Grundstücke übernehmen. Die Baulasten ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück. Ein typisches Beispiel wäre eine Zuwegungsbaulast zum Erreichen von Garagen. Die Baulasten werden beim Fachbereich Vermessung und Kataster archiviert und bilden das Baulastenverzeichnis. Mit einer Auskunft aus diesem erhält man den Nachweis, ob und wie das Grundstück mit Baulasten belastet ist.


Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax) mit persönlicher Unterschrift.


Amt/Fachbereich

FB 52


Kosten

Siehe Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 2.5.6


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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen

Vorschläge