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Baulast eintragen oder löschen
Beschreibung
Grundstückseigentümer können durch eine Erklärung gegenüber der Behörde Baulasten auf ihre Grundstücke übernehmen. Die Baulasten ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück. Ein typisches Beispiel wäre eine Zuwegungsbaulast zum Erreichen von Garagen. Die Baulasten werden beim Fachbereich Vermessung und Kataster archiviert und bilden das Baulastenverzeichnis. Mit einer Auskunft aus diesem erhält man den Nachweis, ob und wie das Grundstück mit Baulasten belastet ist.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag (Brief, Karte, Telefax) mit persönlicher Unterschrift.
Amt/Fachbereich
FB 52
Kosten
Siehe Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 2.5.6
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 52 - Vermessung und Kataster
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-3025
- E-Mail:
- baulasten@herne.de
-
- Telefon:
- 02323 16-4651
- E-Mail:
- baulasten@herne.de