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Halteränderungen (Namensänderungen mit möglicher Anschriftenänderung)

Beschreibung

Jede/r Halter*in ist verpflichtet, zeitnah die persönlichen Daten in den Fahrzeugdokumenten aktualisieren zu lassen.


Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB 1) oder Fahrzeugschein
  • nur bei Namensänderung und alten Fahrzeugpapieren Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZB 2) oder Fahrzeugbrief
  • gültiges Ausweisdokument
  • ggf. ausgefüllte Vollmacht und lesbare Ausweiskopie des Fahrzeughalters
  • TÜV-Bescheinigung

Amt/Fachbereich

Abteilung 24/4 - Zulassungsstelle


Voraussetzungen

Änderung der persönlichen Daten beim Fachbereich Bürgerdienste, Einwohnermeldewesen, mindestens einen Tag vorher


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Zuständige Einrichtung

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