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Recherche in der Beständeübersicht

Beschreibung

Die Bestände des Stadtarchivs beinhalten eine Vielzahl von Archivalien, wie Urkunden, Amtsbücher, Akten, Schriftstücke, amtliche Publikationen, Karteien, Karten, Risse, Pläne, Plakate, Siegel, Bild-, Film- und Tondokumente und alle anderen, auch elektronischen Aufzeichnungen, unabhängig von ihrer Speicherungsform, sowie alle Hilfsmittel und ergänzenden Daten (Metadaten), die für die Erhaltung, das Verständnis dieser Informationen und deren Nutzung notwendig sind.

Das Stadtarchiv sammelt ferner Belegstücke sämtlicher Veröffentlichungen und amtlicher Druckschriften der Stadt Herne.

Als ergänzende Dokumentationen übernimmt das Stadtarchiv zu den amtlichen Beständen auch Archivalien privater Herkunft und sammelt andere für die Regionalgeschichte wesentliche Dokumente.

Die übernommenen Unterlagen werden nach logisch nachvollziehbaren Gesichtspunkten wie ihrer Herkunft, ihrem Entstehungszusammenhang und ihrem Sachinhalt nach formalen Merkmalen zu Einheiten zusammengefasst. 

Die Bestandsübersichten des Herner Stadtarchivs werden sukzessive in dem Archivportal NRW zu Recherchezwecken online zur Verfügung gestellt.


Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen - ArchivG NRW)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=12067


Amt/Fachbereich

Fachbereich 32/3 Stadtarchiv


Weitere Informationen

Das recherchierte Archivgut kann ausschließlich im Lesesaal des Stadtarchiv Herne (Kulturzentrum, Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne, Raum 120) eingesehen werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin - telefonisch oder per E-Mail.


Zuständige Stelle

Stadtarchiv Herne


Kosten

Verwendung von Archivalien für gewerbliche Zwecke (Reproduktion, Faksimile) einschließlich Vorarbeiten je Einzelstück 25 Euro.

Schriftliche Auskünfte einschließlich Vorarbeiten je angefangene Stunde und Umfang bis zu 25 Euro.

Kopien:

  • je Seite DIN A4 1 Euro.
  • ab DIN A3 1,20 Euro.

Hinweis: Aus konservatorischen Gründen können aus den Personenstandsbüchern keine Kopien gefertigt werden. Ebenso ist aus konservatorischen Gründen das Fotografieren von Personenstandseinträgen nicht erlaubt.

Auf Wunsch können nur beglaubigte Abschriften von Personenstandseinträgen durch digitale Reproduktionen aus den Personenstandsbüchern gegen Gebühr gefertigt werden. Pro Reproduktion sind 14 Euro zu zahlen (inklusive Arbeitsaufwand).

Digitale Reproduktionen:

  • pro Scan/Digitalaufnahme 2 Euro.
  • pro Scan/Digitalaufnahme und Speicherung auf Datenträger 5 Euro.

Versendungen:

  • pauschal bis DIN B4 3 Euro.
  • pauschal größer als DIN B4 8 Euro.

Grundlagen der Gebührenerhebung sind die Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herne vom 13. Dezember 2018 und die Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes nach dem Personenstandsgesetz vom 18. Dezember 2017.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

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