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Bescheinigung in Steuersachen

Kurzbeschreibung

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beschreibung

Die „Bescheinigung in Steuersachen“ (früher: „steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“) kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen abstellen.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungsweise und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, einer Güterkraftverkehrskonzession oder eines Auftrags).


Amt/Fachbereich

FB 25


Hinweise und Besonderheiten

Der Upload einer digitalen Ausweiskopie ist erforderlich.


Verfahrensablauf

Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs wird die Bescheinigung per Post versandt. Bitte beachten Sie den Postweg, da dieser einige Tage in Anspruch nehmen kann.


Kosten

Für die Ausstellung von Bescheinigung in Steuersachen ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro (gem. § 1 Abs. 1 Allg. Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herne vom 13.12.2018) im Voraus zu entrichten. Die Gebührenhöhe richtet sich nach Tarifstelle II Ziffer 4.1.


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