Todesbescheinigung
Beschreibung
In Deutschland ist jede verstorbene Person einer ärztlichen Leichenschau zu unterziehen. Die Tatsache des eingetretenen Todes sowie die Umstände und Ursachen werden in der Todesbescheinigung dokumentiert und an die Standesämter, Gesundheitsämter, die Landesstatistikbehörden sowie die involvierten Bestattungsunternehmen übermittelt.
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 43/2 - Gesundheitsamt - Amtsärztlicher Dienst
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- Straße: Rathausstraße Hausnummer: 6
- PLZ: 44649 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Fox
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 02323 16-3478