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Beistandschaften

Beschreibung

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie (Jugendamt) der Stadt Herne für (überwiegend) Alleinerziehende bei

  • der Vaterschafts- und Mutterschaftsfeststellung (Abstammung),
  • der Berechnung, Festsetzung sowie Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Die dazu notwendigen Beurkundungen gemäß § 59 SGB VIII können ebenfalls hier durchgeführt werden.


Rechtsgrundlagen

§§ 1712 ff. BGB und §§ 52a und 55 SGB VIII


Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes

  • weitere vorzulegende Unterlagen bitte erfragen

Amt/Fachbereich

FB 42


Weiterführende Informationen

Die Einrichtung einer Beistandschaft erfolgt durch schriftlichen Antrag an das Jugendamt und kann jederzeit wieder beendet werden. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.


Voraussetzungen

Der antragstellende Elternteil muss der allein sorgeberechtigte Elternteil oder bei gemeinsamen Sorgerecht, der Elternteil, der das Kind überwiegend betreut, sein. Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss in Herne wohnen.


Verfahrensablauf

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes. Klicken Sie bitte rechts auf den Namen der/des Mitarbeitenden, um sich die Zuständigkeiten anzeigen zu lassen.


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