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Einwohnerantrag

Kurzbeschreibung

Einwohner*innen können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit berät und entscheidet.

Beschreibung

Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in Herne wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Stadt über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet (Einwohnerantrag). Der Einwohnerantrag kann auch an eine Bezirksvertretung gerichtet werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für die die Bezirksvertretung zuständig ist.


Rechtsgrundlagen

§ 25 ff. GO NRW, § 15 Hauptsatzung der Stadt Herne


Amt/Fachbereich

Abteilung 10/0 - Büro OB


Verfahrensablauf

Die Bürgerinnen und Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie anstelle des Rates der Stadt über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat der Stadt kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). Bürgerbegehren und Bürgerentscheid können auch in einem Stadtbezirk durchgeführt werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, für die die Bezirksvertretung zuständig ist.


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