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Wahlen und Abstimmungen - Bürgerbegehren
Kurzbeschreibung
Um anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde zu entscheiden, haben Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen (=Bürgerbegehren).
Für allgemeine Anliegen, Anfragen und/oder Meldungen steht der Mängelmelder zur Verfügung. (https://maengelmelder.herne.de/)
Beschreibung
Ein Bürgerbegehren ...
ist keine Beschwerde oder Meldung, wie sie beim Beschwerdemanagement eingereicht werden kann: Ideen und Beschwerdemanagement Herne. Ein Bürgerbegehren wird als Antrag formuliert, über eine Angelegenheit der Gemeinde an Stelle des Rates selbst zu entscheiden. Ist das Begehren zulässig, kann der Rat diesem entsprechen.
Entspricht der Rat dem Begehren nicht, folgt der Bürgerentscheid. Die Bürgerschaft stimmt dann anstelle des Rates mit JA oder NEIN. In kreisfreien Städten wie Herne kann sich ein Bürgerbegehren beziehungsweise Bürgerentscheid auch auf die Angelegenheiten einer Bezirksvertretung beziehen. In diesem Fall sind ausschließlich die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirkes betroffen.
Für weitergehende Informationen steht Ihnen das Team Wahlen nach vorheriger Terminabsprache zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
§§ 26, 26 a Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
Amt/Fachbereich
Abteilung 22/0 - Team Wahlen
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 22/0 - Wahlen
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-1609 - Fax:
02323 161233-9207 - E-Mail:
wahlen@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02323 16-2661
- E-Mail:
- bianca.hudziak@herne.de