BIS: Suche und Detail

Grundsteuer

Beschreibung

Die Grundsteuer wird erhoben für

- land- und forstwirtschaftliche Betriebe (= Grundsteuer A)
- alle anderen Grundstücke (= Grundsteuer B).

Berechnungsgrundlage bildet der vom jeweils zuständigen Finanzamt mit dem Grundsteuermeßbescheid festgesetzte Grundsteuermeßbetrag. Der Grundsteuermeßbetrag wird mit dem Hebesatz, den die Stadt Herne in der Haushaltssatzung oder in einer eigenen Hebesatzsatzung festsetzt, multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

Die Grundsteuer wird jährlich mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt.

Zahlungstermin 01.07.
Auf Antrag können die Grundbesitzabgaben abweichend von der vierteljährlichen Zahlungsweise (= 15.02., 15.05., 15.08, und 15.11.) am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muß spätestens bis zum 30.09. des vorangehenden Kalenderjahres an den Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung gestellt werden.


Amt/Fachbereich

Abteilung 25/1 - Steuern

Onlinedienstleistungen

Icon Legende

  • Anmeldung mit Servicekonto erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Vorschläge