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Steuerstundung
Beschreibung
Die Verwaltung fordert Personen zur Zahlung von Abgaben auf (z.B. in Bescheiden über Steuern, Gebühren, Beiträge, Gerichtskosten). Wird nicht fristgerecht gezahlt, wird die Vollstreckung eingeleitet. Dann können zum Beispiel das Bankkonto, der Lohn oder das Auto gepfändet werden. Auch kann die Wohnung durchsucht werden. Unter Umständen muss unter Eid die Vermögensauskunft abgeben werden. Die Vollstreckung verursacht weitere Kosten.
Kann nicht zum angegebenen Zeitpunkt (Fälligkeit) gezahlt werden, sollte vor Beginn der Vollstreckung eine Ratenzahlung (sog. Stundung) bei der zuständigen Verwaltung beantragt werden. Ob die Verwaltung der Ratenzahlung im Einzelfall zustimmt, liegt in ihrem Ermessen. Für jede Abgabeart sind dabei unterschiedliche Gesetze zu beachten.
Amt/Fachbereich
Abteilung 25/1 - Steuern
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 25/1 - Steuern
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- Freiligrathstraße 12
- 44623 Herne
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- Telefon:
02323 16-1628 - Fax:
02323 16-12339220 - E-Mail:
steueramt@herne.de
- Telefon:
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