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Schülerbeförderung - Gewährung eines Deutschland-Ticket Schule

Kurzbeschreibung

Das ermäßigte Schülerticket (Deutschland-Ticket Schule) für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ist in Deutschland in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs gültig. Es berechtigt Fahrten sowohl zur Schule als auch in der Freizeit ohne zeitliche Beschränkungen (Benutzung in den Ferien, an Wochenenden und an Feiertagen).

Ermäßigungsanträge sind in den jeweiligen Schulsekretariaten erhältlich.

Eigenanteil
Für die außerschulische Nutzung dieses Tickets hat die Schülerfahrkostenverordnung einen Eigenanteil festgelegt. Dieser Eigenanteil beträgt seit dem 1. August 2021

  • für das erste Kind 14,00 Euro pro Monat,
  • für das zweite Kind 7,00 Euro pro Monat.
  • ab dem dritten anspruchsberechtigten Kind 0,00 € pro Monat.

Für volljährige Schülerinnen und Schüler wird jeweils ein separater Eigenanteil von 14,00 Euro monatlich festgesetzt.

Dieser Eigenanteil ist direkt an die HCR (Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH) zu entrichten.

Schülerinnen und Schüler, die nicht anspruchsberechtigt sind, haben die Möglichkeit, das "Deutschland-Ticket Schule" zum Selbstzahlerpreis von zurzeit 29,00 Euro monatlich im Abonnement bei der HCR (Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH) zu erwerben.

Sie haben noch weitergehende Frage - hierzu können Sie sich gerne an Schuelerbefoerderung@Herne.de wenden. 

Beschreibung

Anspruchsvoraussetzungen

Der kürzeste Schulweg zu Fuß zur nächstgelegenen Schule einer Schulform beträgt für Schülerinnen und Schüler der

  • Grundschulen 2,0 km
  • Förderschulen (bis einschließlich Klasse 6) 2,0 km
  • weiterführenden Schulen (Sek. I) 3,5 km
  • weiterführenden Schulen (Sek. II) und Berufskollegs 5,0 km

Ausnahmen:

  • Sollte an der nächstgelegenen Schule einer Schulform keine Kapazität in den entsprechenden Jahrgängen der Kinder vorhanden sein, muss dieses bei Antragstellung durch ein Schreiben der entsprechenden Schule belegt werden. In diesem Fall kann die Bewilligung - befristet für ein Jahr –erfolgen, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Bei gesundheitlichen Gründen und einer Unterschreitung der Entfernungsgrenzen, muss dem Ermäßigungsantrag zwingend ein ärztliches Attest beigefügt werden.
  • Bei Schulzuweisungen oder einem sonderpädagogischen Förderbedarf muss ebenfalls eine schriftliche Bestätigung beigefügt werden.

Amt/Fachbereich

Abteilung 31/1 - Schulverwaltungsaufgaben

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen

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