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Anlagenbetrieb und -prüfung
Kurzbeschreibung
Anlagen wirken durch Lärm, Erschütterungen oder andere Emissionen auf die Umwelt ein. Bestimmte Anlagen sind daher als gefährlich eingestuft. Soll eine solche Anlage in Betrieb genommen oder sollen daran Änderungen vorgenommen werden, sind eine Genehmigung beziehungsweise eine Zulassung erforderlich.
Zulassungen und Genehmigungen erfolgen aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen (Abfallrecht, Bundesimmissionsschutzgesetz, Wasserrecht, etc.). Bitte setzen Sie sich aufgrund der komplexen Thematik mit uns in Verbindung.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 51
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 51/1 - Generelle Planung und Wohnraumförderung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Abteilung 51/5 - Untere Wasser-, Hafen- und Bodenschutzbehörde
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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