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Antrag auf Nachtarbeit

Kurzbeschreibung

Nachtarbeit - Antrag auf Genehmigung gemäß § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz

Der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist im Landes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Danach sind in der Zeit von 22:00 - 6:00 Uhr grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ausgenommen davon sind im Wesentlichen Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes. Darüber hinaus kann die Stadt Herne, soweit es sich um Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer wirtschaftlichen Unternehmung handelt, auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt.

Typische Beispiele für öffentliches Interesse sind wiederkehrende Instandsetzungsarbeiten an öffentlichen Ver- und Entsorgungssystemen oder Gleiskörpern der privaten oder öffentlichen Verkehrseinrichtungen.

Die Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig unter Vorlage aller weiteren Unterlagen und Angaben zu beantragen. Wenn Sie die Anlagen 1. bis 4. vollständig in elektronischer Form beifügen (wahlweise in einem der Formate jpg, bmp, tif oder pdf), können Sie diesen Antrag per E-Mail einreichen. 

Die E-Mail richten Sie bitte an monika.stahlberg@herne.de, balazs.pinter@herne.de oder joerg.heyden@herne.de. 

Wenn Ihnen dies nicht möglich ist, senden Sie uns den vollständigen Antrag bitte per Post. 

Anlagen (sind beizufügen) 
1. Lageplan (Maßstab 1:500 bis 1000 einschließlich Umgebungsbebauung) 
2. Skizze der Baustelleneinrichtung mit den Aufstellungsorten der Baumaschinen und -Container 
3. Entwurf des Informationsblattes für die Anlieger/innen 
4. Arbeitsplan / Ablaufplan mit Beschreibung des Bauverfahrens


Amt/Fachbereich

FB 51 - Umwelt und Stadtplanung

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