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Transport- und Vermittlungsgenehmigung von Abfall

Beschreibung

Eine Erzeugernummer braucht jeder Gewerbebetrieb, in dem jährlich mehr als 2.000 Kilogramm gefährliche Abfälle anfallen. Sie kann unter Verwendung der unten angegebenen Formulare bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde beantragt werden.

Für die Erteilung der Erzeugernummer wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben (Tarifstelle 28.2.6.10 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen).


Amt/Fachbereich

FB 51 - Umwelt und Stadtplanung

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