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Sondernutzung zur Gehwegüberfahrt

Beschreibung

Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.

Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden.

Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen.

Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. Darum müssen diese Maßnahmen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

Dabei ist es egal, ob es sich um die Herstellung oder die Veränderung einer Gewegüberfahrt handelt.

In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.


Amt/Fachbereich

Abteilung 53/4


Kosten

Außer der Verwaltungsgebühr entstehen Herstellungskosten für die Änderung der Gehwegüberfahrt.

Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt.

Es können zum Beispiel auch Kosten für Baumersatzpflanzungen oder Lichtmastumsetzungen entstehen. 

Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.

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Zuständige Einrichtung

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