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Genehmigungsfreistellungsverfahren
Beschreibung
Den Link zum amtlichen Vordruck für das Genehmigungsfreistellungsverfahren finden Sie in den Onlinedienstleistungen.
Rechtsgrundlagen
§ 63 BauO NRW 2018
Amt/Fachbereich
FB 54-Bauordnung
Hinweise und Besonderheiten
Telefonische Auskünfte
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr
unter der Service-Nummer 0 23 23 / 16 - 30 39.
Bauberatung
Die Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt. Alternativ kann die Beratung auch telefonisch erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54 oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 54/2 - Technische Abteilung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-3039 - Fax:
02323 1233-9285 - E-Mail:
bauordnung@herne.de
- Telefon:
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