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Genehmigungsfreistellungsverfahren

Beschreibung

Den Link zum amtlichen Vordruck für das Genehmigungsfreistellungsverfahren finden Sie in den Onlinedienstleistungen.


Rechtsgrundlagen

§ 63 BauO NRW 2018


Amt/Fachbereich

FB 54-Bauordnung


Hinweise und Besonderheiten

Telefonische Auskünfte
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr
unter der Service-Nummer 0 23 23 / 16 - 30 39.

Bauberatung
Die Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt. Alternativ kann die Beratung auch telefonisch erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54 oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin.

Zuständige Einrichtungen

Vorschläge