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Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Beschreibung

Fällt eine Person einer Gewalttat zum Opfer, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Deren Voraussetzungen sind im Opferentschädigungsgesetz (OEG) geregelt. Zuständig ist hier ist der LWL.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter den weiterführenden Links.

Eine Beratung und Unterstützung bietet ebenfalls der Verein Weisser Ring e.V.

 

Info-Hotline für Opfer von Gewalttaten und ihre Angehörigen.

Diese Info-Hotline ist aus dem deutschen Festnetz kostenlos. Unter dieser Telefonnummer erreichen Sie direkt eine geschulte Ansprechperson.

0800 654 654 6

Zuständige Einrichtung

Vorschläge