Frühe Hilfen
Beschreibung
Das Leben mit einem Kind bringt viel Freude und auch viele Veränderungen mit sich. Eltern können dabei schon einmal an ihre Grenzen kommen. Um sie zu unterstützen, gibt es Frühe Hilfen. Frühe Hilfen sind Angebote für Familien mit Kindern bis drei Jahre, ab der Schwangerschaft. Sie sind niedrigschwellig und richten sich besonders an Familien in belasteten Lebenslagen.
Frühe Hilfen dienen der Stärkung der elterlichen Beziehungs- und Versorgungskompetenz. Sie bieten Eltern Unterstützung, Beratung und Begleitung. Ziel ist es, jedem Kind eine gesunde Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen.
Angebote der Frühen Hilfen kommen aus verschiedenen Systemen, insbesondere aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, der Frühförderung und der Schwangerschaftsberatung. Fachkräfte dieser Bereiche arbeiten eng zusammen, um Eltern bei der Betreuung und Förderung ihrer Kinder zu unterstützen. Sie werden in lokalen Netzwerken koordiniert. Die Koordination ‚Frühe Hilfen‘ umfasst die bedarfsgerechte Ausgestaltung von Strukturen und Angebote von der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr entsprechend den Anforderungen der Bundesstiftung Frühe Hilfen.
- Frühe Hilfen bieten vielfältige Angebote bereits in der Schwangerschaft sowie für Mütter und Väter von Säuglingen und Kleinkindern, in der Regel bis zum Alter von drei Jahren.
- Frühe Hilfen sind kostenlos.
- Frühe Hilfen bieten Information, Beratung und Unterstützung zu Fragen, die den Alltag mit einem Kind, die Erziehung, Entwicklung und Gesundheit des Kindes betreffen sowie zu finanziellen Fragen und behördlichen Angelegenheiten.
- Das Familienbüro der Stadt Herne ist die Anlaufstelle für Frühe Hilfen. Hier wird das Herner Netzwerk der Frühen Hilfen koordiniert.
- Hier erhalten Sie auch die Kontaktdaten zu den vielfältigen Angeboten aus dem Gesundheitswesen, der Frühförderung oder die Unterstützung durch die Familienberatung.
Rechtsgrundlagen
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Rechtsgrundlagen: §§ 2 und 3 KKG, § 16 Abs. 3 SGB VIII
Amt/Fachbereich
FB 42
Rechtsbehelf
Amt/Fachbereich Fachbereich 42 Kinder-Jugend-Familie
Zuständige Stelle
Abteilung 42/2.1 Planung und Prävention, Familienbüro
Hauptstr. 241
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 42/2 - Planung und Prävention, Familienbüro
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 241
- PLZ: 44649 Ort: Herne
- Postfach 10 18 20
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Schwarz
Position: Sachbearbeitung- Telefon:
- 02323 16-3522
- E-Mail:
- ulrike.schwarz@herne.de