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Erlaubnis tierärztlicher Behandlungen
Beschreibung
Nach den Vorschriften des geltenden Heilberufsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (HeilBerG) sind Sie Pflichtmitglied der Tierärztekammer Nordrhein, wenn Sie
- über die Approbation oder eine vorübergehende Erlaubnis zur Ausübung des Berufs verfügen
- und im Kammerbereich Nordrhein Ihren Beruf ausüben
- oder, sofern Sie Ihren Beruf nicht ausüben, Ihren Wohnsitz in Nordrhein haben.
Als Mitglied der Tierärztekammer Nordrhein unterliegen Sie Meldepflichten und -fristen gem. § 2 Absatz 2 HeilBerG NRW sowie § 2 Absatz 3 der Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein. Bitte achten Sie auf fristgerechte Meldungen, da andernfalls nach § 58 e Absatz 3 HeilBerG NRW ein Zwangsgeld fällig werden kann.
Amt/Fachbereich
FB 44
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 44/2 - Gewerbeangelegenheiten
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- Berliner Platz 9
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
- Adresszusatz:
Herne-Mitte
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- E-Mail:
gewerbemeldestelle@herne.de
- E-Mail:
-