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Prostitutionsstätte anmelden

Beschreibung

Zum 1. Juli 2017 trat das "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG)" in Kraft. Dieses Gesetz reguliert unter anderem die Tätigkeit gewerblichen Prostitutionsbetrieben sowie die Ausrichtung von Prostitutionsveranstaltungen, indem Erlaubnis- und Anzeigepflichten begründet und die Rahmenbedingungen der Berufsausübung geregelt werden. 

Inhalt des Gesetzes ist unter anderem die Erlaubnispflicht für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes.

Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er

  1. eine Prostitutionsstätte betreibt,
  2. ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
  3. eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
  4. eine Prostitutionsvermittlung betreibt.

Sie können uns auch direkt schreiben unter gewerbemeldestelle@herne.de.


Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:

Einzelfirma (natürliche Person)

  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
  • Betriebskonzept
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, bzw. europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9“ (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
    sowie der Stadtkasse Herne
  • Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (Personen, die in Ihrem Gewerbebetrieb für Aufgaben der Betriebsleitung und –beaufsichtigung, für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung zuständig sind, auch wenn diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu Ihnen stehen; für Personen, die Aufgaben der Stellvertretung übernehmen, ist eine Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG zu beantragten.)
  • Auskunft über Einträge gem. § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung des Insolvenzgerichtes in dessen Bezirk der Antragsteller/die Antragstellerin in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte

 

Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den/die gesetzlichen Vertreter
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“ für den/die gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei der entsprechenden Wohnortgemeinde)
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9“ sowohl für die Gesellschaft als auch den/die gesetzlichen Vertreter (zu beantragen bei der jeweiligen Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und den/die gesetzlichen Vertreter
  • Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (Personen, die in Ihrem Gewerbebetrieb für Aufgaben der Betriebsleitung und -beaufsichtigung, für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung zuständig sind, auch wenn diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu Ihnen stehen; für Personen, die Aufgaben der Stellvertretung übernehmen, ist eine Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG zu beantragten.)

Bei Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte zusätzlich:

  • Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung inkl. Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
  • Bescheinigung über mängelfreie Schlussabnahme
  • Grundrisszeichnung (3-fach)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

Bei Beantragung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

  • aktuelle Betriebszulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
  • aktuelles Foto des Fahrzeugs

Amt/Fachbereich

FB 44


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