Prostitutionstätigkeit anmelden
Beschreibung
Anmeldebescheinigung und Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Wer als Prostituierte oder Prostituierter überwiegend in Herne tätig werden möchte, hat dies persönlich beim Fachbereich Öffentliche Ordnung anzumelden.
Vor der Anmeldung kontaktieren Sie bitte zunächst das Gesundheitsamt für eine Gesundheitliche Beratung.
Die Beratung und Anmeldung ist kostenlos.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötige ich?
- ein Lichtbild (biometrisches Foto)
- Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- ein aktueller Nachweis der Gesundheitsberatung (► erhältlich beim Gesundheitsamt)
- bitte überlegen Sie bereits vor dem Gespräch, ob und welchen Alias-Namen (Pseudonym) Sie verwenden möchten
Wenn Sie weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch aus einem EU-Staat stammen, bringen Sie bitte außerdem mit
- Ihren Heimatpass
- Ihren Aufenthaltstitel
- einen Ausweisersatz
Amt/Fachbereich
Fachbereich 44 - Öffentliche Ordnung
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Abteilung 44/1 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
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- Berliner Platz 9
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
- Adresszusatz:
Herne-Mitte
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- Telefon:
02323 16-1632 - Fax:
02323 161233-9279 - E-Mail:
ordnungsamt@herne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Neunzig
TL- Telefon:
- 02323 16-2390
- E-Mail:
- ordnungsamt@herne.de