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Wochenmärkte

Beschreibung

Der Fachbereich verwaltet die Wochenmärkte und weist Standplätze auf den Märkten zu.

Die gesamte Überwachung der Märkte obliegt diesem Bereich einschließlich der lebensmittelhygienischen Kontrollen, Preisauszeichnung, Abschleppen von Fahrzeugen, die den Marktaufbau behindern.

Ein Verzeichnis über alle Herner Wochenmärkte mit weiteren Informationen --> siehe unter Downloads

Voraussetzungen:

Händler können auf den Wochenmärkten der Stadt Herne ihre Waren (Warenangebot entsprechend der Gewerbeordnung und der Verordnung über die Zulassung weiterer Waren zum Wochenmarktverkehr) feilbieten, entweder als Tagesstand oder als Dauerverkaufseinrichtung.

Wenn geparkte Fahrzeuge auf den Marktplätzen den Marktaufbau behindern, werden diese kostenpflichtig abgeschleppt. Es besteht ein Halteverbot auf den Marktplätzen an allen Markttagen in der Zeit von 6 bis 15 Uhr. Dieses Halteverbot besteht ebenfalls bei vorverlegten Märkten, das heißt: fällt ein Markttag auf einen Feiertag, so wird der Markt an dem Tag vor dem Feiertag abgehalten.

Kosten:

Marktstandsgebühren:

Tagesstand = 3,60 Euro; Dauerstand = 2,60 Euro

pro angefangenem Quadratmeter / Mindesttiefe 2,5 Meter

Stromgebühren:

Es gilt der zum jeweiligen Abrechnungszeitraum gültige Tarif. 

Alle Gebühren beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Abschleppkosten:

Die Kosten variieren je nach Abschleppuhrzeit. Hinzu kommen immer Verwaltungsgebühren in Höhe von 87,50 Euro.

Die Stadt Herne arbeitet aktuell zusammen mit dem Abschleppdienst:

Matena GmbH

Emschermulde 3, 45891 Gelsenkirchen

Tel. 0209 977 2222

https://www.strassendienst-matena.com

 

Wichtige Hinweise:

Die Zuweisung eines Standplatzes erfolgt durch den Marktmeister direkt vor Ort auf dem jeweiligen Markt.

Die Marktstandsgebühren werden direkt in bar (von den Tageshändlern) vom Marktmeister kassiert.

Anträge auf eine Dauerverkaufserlaubnis sind ebenfalls beim Marktmeister zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular wird dann vom Marktmeister ausgehändigt bzw. siehe unter Downloads.


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO), Satzung über den Wochenmarktverkehr in der Stadt Herne, Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte der Stadt Herne, Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung weiterer Waren zum Wochenmarktverkehr der Stadt Herne, Straßenverkehrsordnung (StVO), Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG NRW), Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz (KostO NRW), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW)


Amt/Fachbereich

FB 44


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