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Badewasserqualität

Kurzbeschreibung

Das Gesundheitsamt berät die Badbetreiber bei der Behebung von Problemen. Führen die Kontrolltätigkeiten des Gesundheitsamtes zu seuchenhygienische Bedenken, so werden umgehend weitergehende Untersuchungen angeordnet

Beschreibung

Die Qualitätssicherung der Bäderhygiene basiert zu einen auf der Eigenüberwachung des Betreibers und zum anderen auf der behördlichen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Als wesentliche Grundlage hierfür dient die Empfehlung des Umweltbundesamtes1), die neben mikrobiologischen und chemischen Anforderungen an die Qualität von Schwimm- und Badewasser auch allgemeine Hygienestandards für Badeeinrichtungen festlegt.

 

Zu den Aufgaben des Bad-Betreibers gehören u.a.:

  • tägliche Chlor- und pH-Wert-Messungen
  • regelmäßige Betriebskontrollen
  • Führung eines Betriebsbuchs
  • regelmäßige Wartungsarbeiten
  • Routineuntersuchungen (durch externe Firmen) des Badewassers auf chemische und bakteriologische Parameter

Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehören u.a.:

  • Überprüfung der Betreiberpflichten
  • Kontrolle der Anlagentechnik zur Aufbereitung des Schwimm- und Badewassers
  • Überwachung der Ergebnisse der chemisch-bakteriologischen Routineuntersuchungen
  • Kontrolle des Betriebsbuchs Kontrolle des Hygienezustands der Einrichtung

 

Beitrag des Badegastes zur Hygiene

Auch als Badegast können sie persönlich zur Hygiene beitragen, da die Verunreinigung des Badewassers im Wesentlichen durch Körperanhangstoffe der Badegäste wie z.B. Schweiß, Hautfett, Mikroorganismen und Körperpflegemittel erfolgt. Durch eine gründliche Körperreinigung vor dem Schwimmen können diese aus dem Badewasser fern gehalten und damit der technische Aufbereitungsaufwand reduziert werden. Die Körperreinigung vor dem Baden sollte gründlich mit Seife und Shampoo erfolgen und alle Körperstellen erreichen. In jedem Fall ist aber darauf zu achten, dass die Seifen- und Shampooreste gut ab- und ausgespült werden, damit diese Stoffe nicht in das Badewasser eingetragen werden. Beim Verlassen des Bades sollte zumindest klar abgeduscht werden, eine nochmalige Körperreinigung mit Seife/Shampoo ist im Grunde nicht unbedingt erforderlich. Insbesondere sollten die Füße, vor allem auch die Zwischenzehenräume, zur Verhinderung von Fußpilzinfektionen sehr gut getrocknet werden.

Im Barfußbereich (natürlich nur außerhalb des Wassers) sollten aus dem gleichen Grund immer Badeschuhe getragen werden.


Rechtsgrundlagen

§37-Infektionsschutzgesetz


Amt/Fachbereich

Fachbereich Gesundheit (43.2)


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Umweltbundesamtes unter folgendem Link: Umweltbundesamt-Badewasser

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Zuständige Kontaktpersonen

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