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Medizinalaufsicht

Kurzbeschreibung

Die Aufgaben der Medizinalaufsicht dienen der Überwachung der Berechtigung zur Berufsausübung nichtakademischer Gesundheitsfachberufe, der Qualitätssicherung und der Patientensicherheit.

Beschreibung

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsfachschulen in der Stadt Herne führt die Medizinalaufsicht Prüfungen in verschiedenen nichtakademischen Gesundheitsfachberufen durch und erteilt die erforderlichen Berufserlaubnisse.

Jeder, der in der Stadt Herne selbstständig einen nichtakademischen Gesundheitsfachberuf ausüben möchte oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchte, hat gem. § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW-GBerG) den Beginn und die Beendigung der Medizinalaufsicht anzuzeigen. Dies dient einerseits der Qualitätssicherung und andererseits der Patientensicherheit.

Die Medizinalaufsicht umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Durchführung der Prüfungen an den Schulen für die nichtakademischen Heilberufe der Stadt Herne (z.B.Krankenpflege, Logopädie, Rettungsberufe)
     
  • Erteilung der Berufserlaubnis für die Absolventen/-innen der vorgenannten Schulen
     
  • Erteilung von Berufserlaubnissen in den nichtakademischen Heilberufen für Antragsteller/-innen aus EU- und Drittstaaten (Hinweis: zuständig für die Feststellung der Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses in den nichtakademischen Heilberufen ist ab dem 01.01.2008 das Landesprüfungsamt NRW. Nähere Informationen finden Sie unterfolgenden Links:
  • Landesprüfungsamt - Pflege- und Gesundheitsfachberufe
  • Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
     
  • Erfassung aller selbstständig und nicht-selbstständig Tätigen in den nichtakademischen Heilberufen sowie Dienstleister aus den EU-Staaten
     
  • Überwachung der Berechtigung zur Berufsausübung in den nichtärztlichen Heilberufen
     
  • Hebammen.

Amt/Fachbereich

Fachbereich Gesundheit (43.1)


Anträge/Formulare

 

 

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