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Werbeanlage
Beschreibung
Für Werbeanlagen, die größer als 1,0 Quadratmeter sind und sich nicht in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe- oder Industriegebiet an der Stätte der Leistung befinden, ist ein spezieller Antrag zu stellen.
Die Bauvorlagen sollen durch einen Entwurfsverfasser erstellt werden. Dies ist in der Regel der Hersteller der Werbeanlagen.
Rechtsgrundlagen
BauGB, BauO NRW, BauNVO, BauPrüfVO, Sonderbauvorschriften
Amt/Fachbereich
FB 54-Bauordnung
Hinweise und Besonderheiten
Telefonische Auskünfte
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr
unter der Service-Nummer 0 23 23 / 16 - 30 39.
Bauberatung
Die Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt. Alternativ kann die Beratung auch telefonisch erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54 oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin.
Voraussetzungen
Der Antrag ist in jedem Fall schriftlich und auf entsprechendem Formblatt in dreifacher Ausführung einzureichen.
Mindestanforderungen:
- unbeglaubigter aktueller Flurkartenauszug
- Lageplan auf Grundlage der Flurkarte mit Einzeichnung des Standortes
- Bauzeichnungen Maßstab 1:100
- farbiges Lichtbild oder Lichtbildmontage
- Beschreibung der Werbeanlage
- Herstellungskosten
Kosten
Die anfallende Gebühr beträgt 10 % der Herstellungssumme, jedoch mindestens 100 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 54/2 - Technische Abteilung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-3039 - Fax:
02323 1233-9285 - E-Mail:
bauordnung@herne.de
- Telefon:
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- Fachbereich 54 - Bauordnung
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- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-3054 - Fax:
02323 161233-9285 - E-Mail:
bauordnung@herne.de
- Telefon:
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