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Nutzungsänderung - dauerhafte und befristete Nutzungsänderung
Beschreibung
Ein Bauantrag ist notwendig für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene aus Baustoffen hergestellte Anlagen. Auch überwiegend ortsfest genutzte Objekte sind bauliche Anlagen.
Je nach geplanter Nutzung und Art des Gebäudes ist ein
- einfaches Baugenehmigungsverfahren
nach § 64 BauO NRW 2018
- Freistellungsverfahren
nach § 63 BauO NRW 2018
- Baugenehmigungsverfahren (Große Sonderbauten)
nach § 65 BauO NRW 2018
Eine erteilte Baugenehmigung ist drei Jahre gültig, erlischt jedoch, wenn nach Beginn der Ausführung die Arbeiten länger als ein Jahr unterbrochen wurden. Auf schriftliche Beantragung ist der Bescheid jeweils um ein Jahr verlängerbar. Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich durch die Bauberatung des Fachbereiches Bauaufsicht beraten zu lassen, bevor der Antrag gestellt wird.
Rechtsgrundlagen
BauGB, BauO NRW 2018, BauNVO, BauPrüfVO, Sonderbauvorschriften
Amt/Fachbereich
FB 54-Bauordnung
Hinweise und Besonderheiten
Telefonische Auskünfte
Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr
unter der Service-Nummer 0 23 23 / 16 - 30 39.
Bauberatung
Die Bauberatung findet zurzeit am Dienstag im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36, nur mit Termin statt. Alternativ kann die Beratung auch telefonisch erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 54 oder 0 23 23 / 16 - 30 39 einen Beratungstermin.
Voraussetzungen
Die Bauvorlagen sind durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser einzureichen und zu unterzeichnen. Der Bauherr muss nur das Antragsformblatt unterzeichnen. Der Umfang der einzureichenden Unterlagen hängt von der Art des Antrages ab.
Mindestanforderungen:
- Bauantrag
- aktueller unbeglaubigter Flurkartenauszug
- Lageplan auf der Grundlage der Flurkarte
- Bauzeichnungen M. 1:100
- Baubeschreibung
- Berechnung zur Fläche, Rauminhalt und Herstellkosten
im Einzelfall:
- gewerbliche Betriebsbeschreibung
- landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung
- Brandschutzkonzept
- statische Berechnung
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einreichung weiterer Unterlagen zwecks Prüfung verlangen.
Kosten
Die Gebühren für die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von Nutzungsänderungen liegen bei 50 Euro bis 2.500 Euro, zuzüglich der jeweiligen Gebühr für eine Baugenehmigung, sofern auch genehmigungsbedürftige bauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Die Grundgebühren für eine Baugenehmigung betragen 6 v. T. bis 13 v. T. der Rohbau- bzw. der Herstellungssumme, mindestens jedoch 50 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 54/2 - Technische Abteilung
-
- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-3039 - Fax:
02323 1233-9285 - E-Mail:
bauordnung@herne.de
- Telefon:
-
- Fachbereich 54 - Bauordnung
-
- Langekampstraße 36
- 44652 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-3054 - Fax:
02323 161233-9285 - E-Mail:
bauordnung@herne.de
- Telefon:
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