BIS: Suche und Detail

Schulaufnahme - Grundschule

Beschreibung

Anmeldungen an Grundschulen zum Schuljahr 2024/2025

Zum Schuljahr 2024/2025 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis einschließlich 30. September 2018 geboren sind.

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder werden schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert und zur Schulanmeldung aufgefordert.

Kinder, die nach dem genannten Zeitraum geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit); sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Hinweise zur Schulanmeldung Ihres Kindes:

Alle am 1. August 2024 schulpflichtig werdenden Kinder sind in der Zeit vom 18. September 2023 bis 22. September 2023 im Dienstzimmer der Schulleiterin / des Schulleiters der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder an der Katholischen Grundschule an der Bergstraße anzumelden. Bisher zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden.

Anmeldezeiten:

  • Montag, 18. September 2023 8:30 bis 10:30 Uhr und 14 bis 16 Uhr (insbesondere für Berufstätige)
  • Dienstag, 19. September 2023 8:30 bis 10:30 Uhr
  • Mittwoch, 20. September 2023 8:30 bis 10:30 Uhr
  • Donnerstag, 21. September 2023 8:30 bis 10:30 Uhr
  • Freitag, 22. September 2023 8:30 bis 10:30 Uhr

Jedes Kind hat Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart (also Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisschule), jedoch nur im Rahmen der vom Schulträger (also der Stadt Herne) festgelegten Aufnahmekapazität und den rechtlichen Vorgaben zur Klassenbildung. Falls die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zu vergebenden Plätze an einer Grundschule übersteigt, erfolgt ein Auswahlverfahren.

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Über das Ergebnis werden die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert.

Kinder, die voraussichtlich einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, werden von den Erziehungsberechtigten ebenfalls unmittelbar bei einer Grundschule angemeldet. Es wird empfohlen, in diesen Fällen einen Gesprächstermin mit der Schulleitung abzustimmen.

Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind persönlich bei der Grundschule an. Für die Anmeldung ist die Anwesenheit des Kindes nicht erforderlich. Für die später erforderliche Vorstellung des Kindes wird die Schule einen gesonderten Termin vereinbaren.

Bei der Anmeldung sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes, der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen sowie der Impfausweis des Kindes (Nachweis Masernschutzimpfung) vorzulegen.


Amt/Fachbereich

Abteilung 31/2 - Schulamt

Zuständige Einrichtung

Vorschläge