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Zufahrtsberechtigung
Kurzbeschreibung
Ausnahmegenehmigung für Parkverbote beantragen
Beschreibung
Die Straßenverkehrsordnung kennt eine Vielzahl von Park-, Halt- und Durchfahrverboten. Für die gewerbliche Tätigkeit, vor allem im Handwerk und bei ambulanten Pflegediensten, sind jedoch kurze Wege zum Kunden sehr wichtig. Nicht immer steht für das Firmenfahrzeug ausreichender frei zugänglicher Parkraum zur Verfügung. Die Stadt Herne bietet in diesen Fällen verschiedene Möglichkeiten einer Ausnahmegenehmigung von den Regelungen der Straßenverkehrsordnung:
Ausnahmegenehmigungen
- Genehmigungen zum Befahren von Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten
- Erlaubnisse zur Einrichtung von Haltverbotszonen für Umzüge, Kleinbaustellen o.Ä.
- Ausnahmegenehmigungen zum Parken oder Halten in Haltverbotszonen
- Bewohnerparkausweise für Gewerbetreibende in den Parkzonen A, B, C und D (zur Beachtung: Privatpersonen erhalten diese nur über den Fachbereich Bürgerdienste !)
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrs-Ordnung
Fristen
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig (spätestens 14 Tage vorher) an den Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport der Stadt Herne zu richten.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 44/3 - Ordnungs- und Außendienste
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- Südstraße 8
- 44625 Herne
- Postfach 10 18 20
-
- Telefon:
02323 16-4365 - Fax:
02323 161233-9279 - E-Mail:
ordnungsamt@herne.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02323 16-4393
- E-Mail:
- maraike.schaefer@herne.de