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Altersjubiläum
Kurzbeschreibung
Ehrungen zu Altersjubiläen finden ab dem 90. Geburtstag statt. Diese Ehrungen müssen nicht beantragt werden, da die Stadt Herne Geburtstage automatisch erfasst.
Anlässlich des 90., 95. oder 100. Geburtstages (anschließend jedes Jahr) nehmen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Büro des Oberbürgermeisters mit den Jubilaren oder deren Verwandten Kontakt auf, um unter anderem zu erfragen, ob eine persönliche Ehrung durch eine Repräsentantin oder einen Repräsentanten gewünscht ist. Falls nicht, werden die Präsente durch einen Boten der Stadt Herne überbracht.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung 10/3 - Bürgerschaftliche Gremien
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- Friedrich-Ebert-Platz 2
- 44623 Herne
- Postfach 10 18 20
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- Telefon:
02323 16-2228 - E-Mail:
sabine.marek@herne.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02323 16-2619