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Ehrenpatenschaft für das 7. Kind

Kurzbeschreibung

Der Bundesräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind. 


Erforderliche Unterlagen

Persönliche Anmeldung durch einen Elternteil unter Vorlage aller Geburtsurkunden erforderlich.


Voraussetzungen

Voraussetzungen hierfür sind:

  • bei der Familie sind zur Zeit der Antragsstellung einschließlich des Patenkindes 7 lebende Kinder vorhanden, die von demselben Vater oder derselben Mutter abstammen. Bei Mehrlingsgeburten umfasst die Ehrenpatenschaft sämtliche Kinder, die gemeinsam mit dem siebten Kind zur Welt gekommen sind. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
  • Das Patenkind muss Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.

Verfahrensablauf

Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten werden gegen Vorlage der Geburtsurkunden aller Kinder im Büro des Oberbürgermeisters aufgenommen. Dies muss durch mindestens einen Elternteil persönlich geschehen. Die Patenurkunde und das Geldgeschenk des Bundespräsidenten werden auf Wunsch und nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich durch den Oberbürgermeister oder seinen Vertreter/ seine Vertreterin überreicht.

Zuständige Einrichtung

Vorschläge